






Teilnahmebedingungen "ultraschall-babys.de sucht das Superbaby 2010"Der Wettbewerb "ultraschall-babys.de sucht das Superbaby 2010" wird von www.ultraschall-babys.de c/o Richard Fuchs DESIGN, Implerstrasse 65b in 81371 München, nachfolgend kurz "ultraschall-babys.de" veranstaltet. Nachfolgend finden Sie die Teilnahmebedingungen im Einzelnen. 1. Teilnahmeberechtigung 1.1 Am Wettbewerb teilnehmen kann jede Person, die mindestens 18 Jahre alt ist und ein Ultraschallfoto (Foto des Kindes im Mutterleib vor der Geburt) des eigenen Kindes, wie unter Punkt 2 näher bestimmt, einreichen kann. 1.2 Ausgeschlossen von der Teilnahme sind die Mitglieder der Jury (Punkt 3.1), die den Gewinner bestimmt, sowie deren Angehörige. 1.3 Jeder Teilnehmer kann nur mit einem Bild teilnehmen. 2. Art und Weise der Teilnahme, Teilnahmeschluss 2.1 Die Teilnahme ist möglich durch:
2.2 In jedem Fall ist Voraussetzung für die Teilnahme, dass es sich bei dem eingereichten Ultraschallfoto um ein Ultraschallfoto des eigenen Kindes des Teilnehmers handelt, das in den 12 Monaten vor Beginn des Wettbewerbs (Punkt 2.7) entstanden ist. 2.3 Die Teilnahme per Post ist nicht möglich, Postzusendungen jeder Art werden unfrei sofort an den Absender zurück gesendet. 2.4 Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass alle geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden. 2.5 Der Teilnehmer versichern, dass er über alle Rechte am eingereichten Ultraschallfoto verfügt, dass dieses frei von Rechten Dritter ist und der andere Elternteil mit der Teilnahme und im Gewinnfall der Veröffentlichung des Bildes einverstanden ist. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer ultraschall-babys.de von allen Ansprüchen frei. 2.6 Der Teilnehmer erklärt sich im Gewinnfall mit der Veröffentlichung des eingereichten Ultraschallfotos auf ultraschall-babys.de einverstanden. 2.7 Der Wettbewerb beginnt am 28. Juli 2010 und endet mit dem Einsendeschluss am 31.10.2010 (Eingang des Ultraschallfotos). Verspätet eingereichte Ultraschallfotos können leider nicht berücksichtigt werden. 3 Gewinn und Gewinnermittlung, Bekanntgabe des / der Gewinner/-in 3.1 Welche Ultraschallfotos gewinnen, entscheidet eine Jury, die sich aus Müttern und dem Inhaber des Veranstalters des Gewinnspiels zusammensetzt. 3.2 Die Jury wählt aufgrund geschmacklicher und ästhetischer Gesichtspunkte die schönsten Ultraschall-Bild aus. 3.3 Es können drei Preise gewonnen werden:
3.4 Die Gewinner werden im November 2010 auf ultraschall-babys.de unter Angabe von Name und Wohnort bekannt gegeben. 3.5 Die Gewinner werden von ultraschall-babys.de per e-Mail benachrichtigt. Sollte sich ein Gewinner innerhalb von 21 Tagen nach der Benachrichtigung nicht melden, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird nach demselben Vorgehen (Punkt 3.2) ein Ersatzgewinner bestimmt. 4 Datenschutz 4.1 Mit der Teilnahme am Wettbewerb „Deutschland sucht das Superbaby“ erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass ultraschall-babys.de die dazu erforderlichen Daten für den Zeitraum des Wettbewerbs speichert. 4.2 Eine Übermittlung personenbezogener Daten von Teilnehmern an Dritte findet nicht statt. 4.3 Die Gewinner sind mit der Veröffentlichung ihres Namens und Wohnortes auf ultraschall-babys.de einverstanden. 5 Sonstiges 5.1 Der Rechtsweg gegen den Entscheid der Jury ist ausgeschlossen. 5.2 Eine Barauszahlung der Gewinne oder Übertragung der Gewinne oder des Anspruchs auf den Gewinn an Dritte ist nicht möglich. 5.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 5.4 Sollten einzelne Bestimmungen diese Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Teilnahmebedingungen Superbaby zuletzt gespeichert am 24.07.2010 Zurück >> |
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